Mehr Arzneimittelsicherheit
Mit Ihrer persönlichen Gesunheitskarte ist es uns möglich, Ihre Arzneimittel auf unerwünchte Wechselwirkungen zu überprüfen.
Sammelquittungen
Mit einer Jahressammelquittung haben Sie die Möglichkeit (gemäß den gesetzlichen Vorschriften), nachträglich eventuell die Zuzahlung von ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen. Die Sammelquitung kann auch zur Vorlage beim Finanzamt dienen. Sie wird auf ihren Wunsch jederzeit von uns ausgedruckt.
Befreiungsausweis
Besitzen Sie einen Berfreiungsausweis, brauchen Sie diese Beschenigung nur einmal vorzuweisen. Danach genügt Ihre persönliche Gesundheitskarte.